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27.04.2017, 11:12 Uhr Übersicht
CDU-Anfrage wegen Verlegung des Notarztes aus Lauterbach – Magistrat soll Stadtverordnetenversammlung informieren

LAUTERBACH. Im Wege einer parlamentarischen Anfrage der CDU-Fraktion wird sich die Lauterbacher Stadtverordnetenversammlung mit der geplanten Verlegung des Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF) aus der Kreisstadt in den Schlitzer Stadtteil Willofs beschäftigten. Bislang waren in Alsfeld, Lauterbach und Ulrichstein NEF-Standorte, die jetzt im Falle Ulrichstein nach Grebenhain und im Falle Lauterbach nach Willofs verlegt werden sollen. Die Union habe nun den Lauterbacher Magistrat gefragt, berichtet CDU-Fraktionsvorsitzender Felix Wohlfahrt, ob den die Stadt Lauterbach bei so einem bedeutenden Schritt durch den Träger des Rettungsdienstes, dem Vogelsbergkreis, irgendwie beteiligt worden sei, Informationen vorlägen, etwa zu immer wieder aufgeführten Gutachten oder ob ihm überhaupt der gesetzlich vorgeschriebene und vom Kreisausschuss des Vogelsbergkreises verabschiedete rettungsdienstliche Bereichsplan bekanntgegeben wurde.

Die CDU-Fraktion Lauterbach fragt, was die Gründe für die Verlegung des Notarztes von der Rettungs- und Feuerwache in der Fuldaer Straße in Lauterbach nach Willofs sind.
 

Auch sei die Frage interessant, ob der Magistrat die Auswertung der Auslastung des NEF Standortes Lauterbach mit Angabe der Einsätze der letzten zwei Jahre bezüglich Lauterbach und Ortsteile, Schlitz und Schlitzerland und Vogelsbergkreis (soweit nicht von NEF Standort Ulrichstein oder Alsfeld versorgt) kenne? Schließlich sei für die weitere parlamentarische Bearbeitung in der Kreisstadt von Bedeutung, ob bekannt sei, ob der Vogelsbergkreis bezogen auf den NEF Standort Lauterbach und die Stadt Schlitz andere Möglichkeiten, wie die bereichsübergreifende notärztliche Versorgung etwa durch den Landkreis Fulda geprüft habe. Beurteilen solle der Magistrat auch, wie er die auf der Homepage des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration abgerufenen Vorgaben des Rettungsdienstplanes des Landes Hessen 2016 unter Ziffer 3.1.2 (Vorgaben für Notarztstandorte) sehe, wonach „zu berücksichtigen (sei), dass Notarztstandorte bevorzugt an Krankenhäusern oder an Orten eingerichtet werden können, in denen eine ausreichende Anzahl von qualifizierten Ärztinnen und/oder Ärzten zur Verfügung stehen (anwesend sind), die bereit und in der Lage sind, die Notarztversorgung sicherzustellen. Dabei können längere Fahrzeiten in Kauf genommen werden.“ Schließlich wird seitens der CDU-Fraktion gefragt, welche Schritte der Magistrat für möglich und nötig hält, um den Standort Lauterbach des NEF zu sichern.


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