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20.05.2019, 11:18 Uhr | Übersicht
Hans Heuser würdigt bei Junger Union historische Leistung des Grundgesetzes
70 Jahre politische Stabilität in der Bundesrepublik

LAUTERBACH. Wenn sich am 23. Mai die Verkündigung des Grundgesetzes zum 70. Male jährt, wird auch unser Staat Bundesrepublik Deutschland 70 Jahre alt. Während die Verfassung, die immer noch Grundgesetz heißt, öfters kleinen und großen Reformen unterzogen worden ist, hat es bei der Bundesrepublik nur eine, aber große historische Veränderung gegeben. Der Beitritt der ehemaligen DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 infolge der friedlichen Revolution im Herbst 1989 hat das Staatsgebiet um die fünf jungen Bundesländer deutlich erweitert.

Dr. Hans Heuser (rechts) und Vorsitzender Joshua Östreich diskutierten bei der Jungen Union über das Grundgesetz, das jetzt 70 Jahre alt wird.
 
Dies würdigte die Junge Union Lauterbach mit einer Vortrags- und Diskussionveranszaltung in der CDU-Geschäftsstelle in Luaterbach. Fachkundiger Redner war der Jurist und Historiker Dr. Hans Heuser aus Mücke, der auch dem Vogelsberger Kreistag vorsteht. „Das Grundgesetz von 1949 hat sich bewährt und ist und bleibt die Grundfeste unseres Staates“ resümierte Heuser. Im Gegensatz zu einer Veranstaltung der Jungen Union vor ziemlich genau dreißig Jahren in Alsfeld, in der Hans Heuser damals als Mitglied des hessischen JU-Landesvorstandes sprach, sei nun der Grundgesetzauftrag und das Staatsziel der Wiedervereinigung erfüllt, berichtete JU-Stadtverbandsvorsitzender Joshua Östreich bei der Begrüßung. Heuser erinnerte zunächst daran, dass das Grundgesetz von 1949 Vorgänger in der Frankfurter Paulskirchen-Verfassung (1849) und der Weimarer Reichsverfassung (1919) hatte. Nach den Erfahrungen mit der Weimarer Verfassung und dem Schrecken des Zweiten Weltkrieges sowie der Nazi-Diktatur hätten die Mütter und Väter des Grundgesetzes im Parlamentarischen Rat eine moderne Verfassung erarbeitet, die vor Staatsorganisationfragen den Menschen an aller erste Stelle setze. Praktisch jeder habe die Sätze des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, oder etwa „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ vor Augen. Wichtige Ergänzungen zu Zeiten des Kalten Krieges waren die Wehrverfassung in den Fünfziger Jahren und die Notstandsgesetze Ende der 1960er Jahre, erläuterte Heuser. Während aber etwa die Hessische Verfassung nur durch Volksabstimmung geändert werde könne, sei eine Änderung des Grundgesetzes durch jeweilige Beschlüsse mit Zwei-Drittel-Mehrheit von Bundestag und Bundesrat deutlich einfacher. Die Regelungen des Grundgesetzes hätten auch verschiedene Krisen, wie Konstruktive Mißtrauensvoten oder gescheiterte Regierungsbildungen gut im Griff gehabt. Verglichen mit anderen Verfassungsordnungen in Europa, wie in Großbritannien, das keine geschriebene Verfassung hätte, sei das deutsche Grundgesetz mit einem „starken Bundeskanzler“, mitwirkenden Bundesländern und möglicherweise auch dem Verzicht auf „Ja-Nein-Volkabstimmungen“ sehr zeitgemäß, war in der anschließenden Diskussion eine verbreitete Auffassung. Sowohl Vorsitzender Joshua Östreich als auch Referent Hans Heuser skizzierten den Verlauf von der Teilung Deutschlands bis zur friedlichen Revolution im Herbst 1989 und der Einheit Deutschlands 1990, die sich selbst in der im Mai und Juni vor 30 Jahren beginnenden Massenflucht aus der DDR noch nicht abzeichnete.


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